Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der remonic GmbH – Stand: Juni 2025

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, Lieferungen und Leistungen der remonic GmbH gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). Geschäfte mit Verbrauchern (B2C) sind ausgeschlossen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt und gelten selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wir widersprechen hiermit vorsorglich allen abweichenden Bedingungen.

Mit Abgabe einer Bestellung oder Annahme der Lieferung gelten diese AGB als verbindlich vom Kunden angenommen und akzeptiert. Ein einmal erteilter Auftrag ist verbindlich und kann nicht storniert oder widerrufen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt und anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine sinngemäß wirksame Bedingung.

Inhaltsverzeichnis

Angebot und Vertragsabschluss
Preise
Zahlungsbedingungen
Zuschläge für Arbeitszeiten
Versand und Versandmittel
Lieferfristen
Gefahrübergang
Gewährleistung
Haftung
Konstruktion und Zeichnungsleistungen
Montage-, Wartungs- und Serviceleistungen
Schutzrechte
Technische Dokumentation
Fehlgeschlagene Anlieferung
Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag entsteht erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Erfüllung der Leistung durch uns.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk, exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Preise im Angebot gelten nur für den dort genannten Zeitraum (Bindefrist). Bei wesentlichen Änderungen von Rohstoff-, Energie- oder Fremdkosten behalten wir uns Preisanpassungen vor.

Der Mindestbestellwert beträgt 250 € netto. Bei Unterschreitung wird ein Mindermengenzuschlag von 50 € netto erhoben.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung möglich. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind ausgeschlossen, außer die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Bei größeren Projektgeschäften mit Bestandskunden sowie bei allen Aufträgen mit Neukunden erfolgt die Bezahlung ausschließlich per vollständiger Vorauskasse oder nach schriftlicher Teilzahlungsvereinbarung, welche im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Die Vereinbarung muss ausdrücklich schriftlich getroffen werden. Die Zahlungsanforderung erfolgt mittels Proforma-Rechnung. Die Schlussrechnung wird frühestens mit Fertigstellung der Ware erstellt, da diese dem Leistungszeitpunkt entspricht.

Zuschläge für Arbeitszeiten

Für Arbeiten außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten gelten Zuschläge auf den geltenden Stundensatz.

Samstags wird ein Zuschlag von 50 % berechnet, an Sonn- und Feiertagen 100 %, und für Nachtarbeit zwischen 19:00 und 07:30 Uhr ebenfalls 50 %.

Versand und Versandmittel

Der Versand erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Wahl der Versandart und -mittel erfolgt durch uns unter wirtschaftlichen, sicherheits- und zuverlässigkeitsbezogenen Gesichtspunkten.

Hubtüren und sonstige Maschinenbau-Systeme werden ausschließlich im Direkttransport per Spedition versendet. Paketversand oder Stückguttransporte sind für diese Warengruppen ausgeschlossen.

Wird die Ware vom Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Transporteur abgeholt, verladen wir die Ware aus versicherungstechnischen Gründen nicht. Die Ware wird ausschließlich von uns bereitgestellt und muss vom Kunden oder dessen Transporteur eigenständig geladen und gesichert werden.

Lieferfristen

Alle angegebenen Lieferzeiten sind ausdrücklich unverbindlich, da sie von kundenabhängigen Freigaben, Materialverfügbarkeit oder technischen Faktoren abhängen. Verzögerungen auch durch höhere Gewalt, Rohstoffknappheit, behördliche Einflussnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände führen zu verlängerten Lieferfristen.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder bei Abholung ab Werk auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder ergänzenden Leistungen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungszeitpunkt. Diese Frist ist die gesetzlich maximal zulässige Verkürzung im B2B-Geschäft. Gesetzliche Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt bestehen.

Der Kunde ist verpflichtet, sichtbare Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

Der Kunde trägt die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand. Voraussetzung für Gewährleistung ist die Einhaltung aller in den technischen Unterlagen aufgeführten Handhabungs-, Kontroll- und Wartungsintervalle. Wird dagegen verstoßen, erlischt die Gewährleistung.

Wir sind berechtigt, bis zu dreimal nachzubessern (§ 440 BGB). Erst wenn die Nacherfüllung endgültig scheitert, stehen dem Kunden Rücktritt oder Minderung zu.

Haftung

Wir haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden.

Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Konstruktion und Zeichnungsleistungen

CAD- und 3D-Musterdaten können bei Angebotsanfrage oder Angebotserstellung unter Angabe der Angebotsnummer einmalig kostenlos per E‑Mail angefordert werden. Weitere Leistungen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Jeder kundenspezifische Auftrag wird durch eine verbindliche Freigabezeichnung begleitet. Der Produktionsauftrag wird erst nach Freigabe Erteilung durch den Kunden, mittels Unterschrift und Datumsangabe in dieser Freigabezeichnung, bearbeitet.

Montage-, Wartungs- und Serviceleistungen

Montage-, Wartungs- und Serviceleistungen werden grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand und dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Vor Ausführung dieser Leistungen wird in der Regel ein schriftliches Angebot erstellt, das vom Kunden beauftragt werden muss.

Diese Leistungen sind reine Dienstleistungen. Ersatzteile, Verschleißteile oder sonstige Materialien, die im Rahmen von Montage-, Wartungs- oder Serviceleistungen ausgetauscht werden, werden gesondert berechnet.

Anfahrtskosten, Übernachtungs- und Unterbringungskosten sowie weitere mit der Ausführung verbundene Auslagen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Ausführung der Montage-, Wartungs- und Serviceleistungen erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden auf Basis eines vorherigen Angebots.

Alle durchgeführten Leistungen werden vom ausführenden Mitarbeiter vor Ort dokumentiert. Die Dokumentation ist vom Kunden zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen.

Der Kunde stellt kostenfrei einen geeigneten Stellplatz, Werkzeug, Hilfsmittel, Sicherheitsunterweisungen, Ansprechpartner sowie notwendige Integrationen (z. B. Endschalter, Not-Aus) zur Verfügung.

Die Produktionsanlagen müssen vor Arbeitsbeginn kundenseitig abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein, die Zugänglichkeit muss vollständig gegeben und der Arbeitsbereich abgesperrt sein.

Zuschläge für Montagezeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gelten wie unter dem Punkt Zuschläge für Arbeitszeiten beschrieben.

Schutzrechte

Alle Rechte an Zeichnungen, Modellen, Mustern, Daten und sonstigen Unterlagen bleiben bei der remonic GmbH. Vervielfältigung, Nutzung oder Weitergabe jeglicher Art und Form bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation wird digital gemäß der Maschinenverordnung bereitgestellt. Jede Hubtür enthält einen QR-Code, Download-Link und ein Passwort zum Dokumentenzugriff.

Bei Bestellungen aus Ländern mit anderer Amtssprache als Deutsch trägt der Kunde die Übersetzungskosten. Wird keine Übersetzung vom Kunden gesondert angefordert, erfolgt die Lieferung ausschließlich mit deutschsprachigen Originalunterlagen.

Fehlgeschlagene Anlieferung

Wenn die Anlieferung beim Kunden während unserer regulären Geschäftszeiten erfolglos bleibt, berechnen wir die Kosten der erneuten Anlieferung inklusive Verpackung, Transport und sonstiger Aufwendungen dem Kunden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der remonic GmbH, soweit rechtlich zulässig.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Ihre Arbeitssicherheit verbessern!

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